Montag, 1. Dezember 2008

Diskussion über polizeiliches Führungszeugnis

Einige Ausländerbehörden im Bezirk des RP Köln machen die Visaaushändigung davon abhängig, dass die AuPair in der Botschaft ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegt. Dieses muss dann in übersetzter beglaubigter Form erfolgen und bedeutet im Regelfall für die AuPair einen gewaltigen Aufwand. Die Visaerteilung kann dadurch um mehrere Tage verzögert werden.

Ich halte es generell für sinnvoll, wenn zum Schutz der Gasteltern alles getan wird. Nur sollte es nicht sein, dass sich einzelne Ausländerbehörden zu einem Alleingang entschliessen und sich das ohnehin langwierige Visaverfahren noch weiter verzögert.

Die Botschaften sehen in ihren AuPair-Merkblättern die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses nicht vor und die VISA-Hoheit liegt nun einmal bei der Botschaft.

Ohnehin ist ein polizeiliches Führungszeugnis aus verschiedenen Ländern mit Vorsicht zu geniessen und oft das Papier nicht wert, auf dem es gedruckt wird.

Der RP Köln wird sich dieser Sache einmal annehmen.

Samstag, 21. Juni 2008

AuPair-Visa Botschaft Moskau

Merkblatt für die Beantragung eines Visums für eine Au-Pair-Beschäftigung

Ein Visum für einen Au-Pair-Aufenthalt bedarf immer der Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland. Die Botschaft hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungsdauer. Sie sollten mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Wochen bis
Monaten rechnen.
Die Botschaft wird Sie schriftlich vom Eingang der Antwort aus Deutschland in Kenntnis setzen.

Unmittelbar nach der Einreise ist der Aufenthalt bei der Ausländerbehörde anzuzeigen, die die endgültige Aufenthaltserlaubnis erteilt.

Vorraussetzungen für einen Au-Pair-Aufenthalt (gemäß den Vorgaben der Bundesagentur für Arbeit) u.a.:
· Höchstalter bei Antragstellung 24 Jahre, Mindestalter 18 Jahre
· Grundkenntnisse der deutschen Sprache auf dem Level A1 des Europäischen
Referenzrahmens (entspricht START DEUTSCH 1 des Goethe-Instituts)

Folgende Unterlagen müssen im Original für die Beantragung eines Visums für einen Au-
Pair-Aufenthalt vorgelegt werden:
· Auslandspass und zwei Kopien der Seite mit den persönlichen Daten
· Ihren Inlandspass und Kopien der Seiten mit den persönlichen Daten, der Seite mit der Anmeldung am Wohnsitz und der Seiten mit den Eintragungen über die ausgestellten Auslandspässe
· drei vollständig in deutscher Sprache ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (auch auf der Homepage der Botschaft www.moskau.diplo.de erhältlich) mit aufgeklebten Passfotos und ein zusätzliches Passfoto für das Visum
· zwei eigenhändig unterschriebene Erklärung gemäß § 55 AufenthG (auch auf der
Homepage erhältlich)

Zur Info ---> Erklärung nach § 55 AufenthG
§ 55 Abs. 2 Nr. 1 des Aufenthaltsgesetzes bestimmt, dass ein Ausländer/eine Ausländerin aus Deutschland ausgewiesen werden kann, wenn er/sie im Visumverfahren falsche Angaben zum Zwecke der Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung gemacht hat.
Der Antragsteller/ die Antragstellerin ist verpflichtet, alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen zu machen. Bewusste Falschangaben können zur Folge haben, dass der Antrag auf Erteilung eines Visums abgelehnt wird bzw. die Antragstellerin/der Antragsteller aus Deutschland ausgewiesen wird, sofern ein Visum bereits erteilt wurde.
Durch die Unterschrift bestätigt die Antragstellerin/der Antragsteller, dass sie/er über die Rechtsfolgen falscher oder unrichtiger Angaben im Visumverfahren belehrt worden ist.



· Vertrag mit der Gastfamilie im Original mit Pass- oder Personalausweiskopien der einladenden Gasteltern oder eine Kopie des Originals, auf dem die Unterschriften der beiden Gasteltern beglaubigt wurden, und zusätzlich zwei Kopien davon (ein Mustervertrag findet sich unter www.arbeitsagentur.de)
· Visagebühr in Höhe von 60,- Euro in Russischen Rubeln, abhängig vom Umtauschkurs. Nicht berücksichtigt werden können Au-Pairs, die mit den Gasteltern verwandt sind. Unvollständige Antragsunterlagen können grundsätzlich nicht bearbeitet werden und führen zur Zurückweisung; ein neuer Termin muss bei der Terminvergabe vereinbart werden. Bitte beachten Sie unbedingt auch das Merkblatt „Allgemeine Hinweise zum Visumsantragsverfahren“
.

Toll, welche Gastfamilie schickt dann gerne oder überhaupt Kopien von Pass oder Personalausweis nach Russland? ... und warum ist dieses notwendig?

Schließlich gehen alle AuPair-Anträge ohnehin von der Botschaft an die zuständige Ausländerbehörde am Wohnsitz der Gasteltern. Hier werden die Gasteltern nicht nur auf ihre Identität, sondern auch auf ihre Bonität hin überprüft.

Selbst bei normalen Einladungen ist eine Garantieerklärung beizufügen, die bei der zuständigen Ausländerbehörde abzugeben ist.

Steigerung der AuPair Attraktivität

Es tut sich etwas !!!!
Seit Jahren weise ich auf die Benachteiligung der AuPairs in Deutschland hin. Nur 1 Jahr und ein Höchstalter von 25 Jahren sind hinderlich für die AuPair Attraktivität in Deutschland. Erfreulich, dass alle Diskussionen endlich etwas bringen.

So gibt es jetzt einen Antrag der FDP

Berlin
: (hib/HAU) Die FDP-Fraktion will die Attraktivität von Au-pair-Beschäftigungen steigern. In einem Antrag (16/9481) fordert die Fraktion unter anderem, die Höchstaltersgrenze für Au-pair-Beschäftigungen von unter 25 Jahren auf unter 27 Jahre anzugeben. Außerdem solle die Möglichkeit geschaffen werden, dass die Beschäftigungen im Einzelfall auf bis zu 24 Monate verlängert werden kann. Die Abgeordneten verlangen außerdem, Visumsverfahren bei Au-pair-Beschäftigungen aus nicht-privilegierten Staaten insbesondere bei einer Vermittlung durch zertifizierte Agenturen zu beschleunigen.


Toll, das endlich Bewegung in das AuPair-Wesen kommt.

Als ich diese Punkte im Herbst letzten Jahres bei einer Sitzung in Bonn mit Vertretern des Familienministeriums thematisierte, fuhr mir noch ein Mitglied des Vorstandes der Gütegemeinschaft in die Parade:

"Wie können Sie sich für eine AuPair-Dauer von zwei Jahren stark machen? Die AuPair wird ja völlig aus Ihrer Umgebung gerissen und die Wiedereingliederung ist sehr schwierig .... "

Ziemlich weltfremd diese Ansicht, der dann auch noch ein Teil der Anwesenden zugestimmt hat.

Sonntag, 15. Juni 2008

Ansprüche von Wechsel - AuPair

Tja, jetzt habe ich es wieder persönlich erlebt und bin immer noch erstaunt, wie manche Wechsel-AuPair ihre Möglichkeiten einschätzt.

Im Rahmen der AuPair-Hilfe bat uns eine AP aus Kenia um Unterstützung. Sie würde angeblich im Haushalt für 3 - 5 Kinder zuständig sein und Freizeit würde es auch kaum geben .....

Wir kennen diese Aussagen, die sich natürlich durch die Gastmutter dann ganz anders anhörten.

Die AuPair besuchte uns mit ihrem Onkel in der Agentur und nach 10 Minuten rückte sie damit heraus, dass sie eigentlich einen Mann suchte. Zwei aus der Familie hatten schon Glück gehabt ... und warum sollte es bei ihr nicht gehen.

Problem war, dass sie schon vor vier Wochen bei der Gastfamilie ausgezogen war und bei dem Onkel wohnte. Inzwischen hatte die Ausländerbehörde sie vorgeladen und die Ausreise verfügt.

Nachdem wir dann blitzschnell zwei Familien vorschlagen konnten, ließ sie uns bei dem Vorstellungstermin prompt sitzen und erschien nicht.

Daraufhin stellten wir unsere Aktionen ein. Kurz vor dem angedrohten Ausreisetermin ging nachts das Telefon, ob wir nicht doch eine Familie hätten ... WIr lehnten ab und am nächsten Morgen erging durch eine Agentur ein Rundschreiben an 286 Agenturen, ob man nicht gratis eine Kenianerin vermitteln könne ......

Warnung vor AuPair aus Marokko

Leider haben in letzter Zeit die Berichte von Gasteltern zugenommen, die über unseriöse Angebote von AuPair - Bewerbern aus Marokko berichten.

In fast allen Fällen bewerben sich AuPair mit normal aussehenden, teilweise sehr attraktiven Profilen über www.aupairkontakt.de . Wenn sich Gasteltern melden und die AuPair die eMail Adrese erhält, passiert zunächst überhaupt nichts oder es meldet sich plötzlich eine AuPair aus Marokko, die mit der ursprünglichen Bewerberin nichts mehr zu tun hat.

Diese kann dann plötzlich innerhalb von 14 Tagen kommen und das VISA erhalten. Dafür raucht sie natürlich die Einladung der Gastfamilie.

Spätestens hier sollte jede Gastfamilie stutzen ! Ein Visaverfahren dauert um Minimum immer noch 6 Wochen. Darunter geht kaum etwas.

Hände weck, wenn Sie nicht wissen, wie die AuPair an Ihre Adresse gekommen ist.

Samstag, 15. Dezember 2007

Anforderungen einer AuPair

Es ist schon erstaunlich, was wir in letzter Zeit mit AuPairs erleben. Ein Trend stimmt uns sehr nachdenklich.

Die Wünsche der AuPair und der Forderungskatalog werden immer unrealistischer. So kam kürzlich eine AuPair im Rahmen der AuPair zu uns, die ihre Gastfamilie verlassen hatte.

Die Gründe: Sie hatte kein Internet im Zimmer und die Gasteltern waren nicht bereit, ihr die passende Leitung zu besorgen. Alles andere war völlig unwichtig und hatte keine Relevanz für sie.

In einem anderem Fall, kam die AuPair aus dem Heimatland in die Familie und schrieb sich jede Minute auf. Wenn am Tag 6 Stunden erreicht waren, legte sie die Arbeit nieder, egal in welchem Stadium. Es war egal, dass sie mitten im Abwasch war oder die Suppe auf dem Herd kochte. Die Gasteltern haben sich dann blitzschnell von ihr verabschiedet.

Ein weiteres Beispiel: AuPair kommt aus dem Heimatland in die Familie und besteht darauf, dass sie 8 Tage später einen Intensivkurs Deutsch besuchen muss, der ausgerechnet in der Zeit stattfindet, in der sie in der Familie dringend gebraucht wird.

Viele AuPairs verkennen völlig die Situation und betrachten die Tätigkeit als spannenden Auslandsaufenthalt, bei der man auch einmal auf "die Kinder aufpassen" muss.

Erschreckend, wie schnell diese Fälle zunehmen.

Sonntag, 28. Oktober 2007

Zusammenarbeit mit Behörden

Es kommt nicht selten vor; aber immer öfters.

Die Zusammenarbeit mit den Behörden wird immer besser und konstruktiver. Jüngstes positives Beispiel. Freitag 14 Uhr zu einem Zeitpunkt an dem viele Behörden bereits im "Wochenende" sind.

Anruf Bundesarbeitsagentur Mainz:

Es gibt Unstimmigkeiten mit dem Geburtsdatum einer durch uns betreuten AuPair und bevor der Mitarbeiter eine bürokratische Nachfrageaktion startet, erfolgt der Anruf bei uns. Wenige Minuten später erhält er von uns Passkopie mit Begleitschreiben.

Dann der Hammer: Wenige Augenblicke später eine "Dankeschön-eMail" aus der Behörde.

Das hatten wir noch nie erlebt. Am Abend habe ich bei einem Glas Rotwein darüber philosophiert, das es doch äusserst kommunikative und kreative Sachbearbeiter gibt, die sich dann auch noch bedanken.

Bitte weiter so .........