Samstag, 21. Juni 2008

AuPair-Visa Botschaft Moskau

Merkblatt für die Beantragung eines Visums für eine Au-Pair-Beschäftigung

Ein Visum für einen Au-Pair-Aufenthalt bedarf immer der Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland. Die Botschaft hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungsdauer. Sie sollten mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Wochen bis
Monaten rechnen.
Die Botschaft wird Sie schriftlich vom Eingang der Antwort aus Deutschland in Kenntnis setzen.

Unmittelbar nach der Einreise ist der Aufenthalt bei der Ausländerbehörde anzuzeigen, die die endgültige Aufenthaltserlaubnis erteilt.

Vorraussetzungen für einen Au-Pair-Aufenthalt (gemäß den Vorgaben der Bundesagentur für Arbeit) u.a.:
· Höchstalter bei Antragstellung 24 Jahre, Mindestalter 18 Jahre
· Grundkenntnisse der deutschen Sprache auf dem Level A1 des Europäischen
Referenzrahmens (entspricht START DEUTSCH 1 des Goethe-Instituts)

Folgende Unterlagen müssen im Original für die Beantragung eines Visums für einen Au-
Pair-Aufenthalt vorgelegt werden:
· Auslandspass und zwei Kopien der Seite mit den persönlichen Daten
· Ihren Inlandspass und Kopien der Seiten mit den persönlichen Daten, der Seite mit der Anmeldung am Wohnsitz und der Seiten mit den Eintragungen über die ausgestellten Auslandspässe
· drei vollständig in deutscher Sprache ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (auch auf der Homepage der Botschaft www.moskau.diplo.de erhältlich) mit aufgeklebten Passfotos und ein zusätzliches Passfoto für das Visum
· zwei eigenhändig unterschriebene Erklärung gemäß § 55 AufenthG (auch auf der
Homepage erhältlich)

Zur Info ---> Erklärung nach § 55 AufenthG
§ 55 Abs. 2 Nr. 1 des Aufenthaltsgesetzes bestimmt, dass ein Ausländer/eine Ausländerin aus Deutschland ausgewiesen werden kann, wenn er/sie im Visumverfahren falsche Angaben zum Zwecke der Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung gemacht hat.
Der Antragsteller/ die Antragstellerin ist verpflichtet, alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen zu machen. Bewusste Falschangaben können zur Folge haben, dass der Antrag auf Erteilung eines Visums abgelehnt wird bzw. die Antragstellerin/der Antragsteller aus Deutschland ausgewiesen wird, sofern ein Visum bereits erteilt wurde.
Durch die Unterschrift bestätigt die Antragstellerin/der Antragsteller, dass sie/er über die Rechtsfolgen falscher oder unrichtiger Angaben im Visumverfahren belehrt worden ist.



· Vertrag mit der Gastfamilie im Original mit Pass- oder Personalausweiskopien der einladenden Gasteltern oder eine Kopie des Originals, auf dem die Unterschriften der beiden Gasteltern beglaubigt wurden, und zusätzlich zwei Kopien davon (ein Mustervertrag findet sich unter www.arbeitsagentur.de)
· Visagebühr in Höhe von 60,- Euro in Russischen Rubeln, abhängig vom Umtauschkurs. Nicht berücksichtigt werden können Au-Pairs, die mit den Gasteltern verwandt sind. Unvollständige Antragsunterlagen können grundsätzlich nicht bearbeitet werden und führen zur Zurückweisung; ein neuer Termin muss bei der Terminvergabe vereinbart werden. Bitte beachten Sie unbedingt auch das Merkblatt „Allgemeine Hinweise zum Visumsantragsverfahren“
.

Toll, welche Gastfamilie schickt dann gerne oder überhaupt Kopien von Pass oder Personalausweis nach Russland? ... und warum ist dieses notwendig?

Schließlich gehen alle AuPair-Anträge ohnehin von der Botschaft an die zuständige Ausländerbehörde am Wohnsitz der Gasteltern. Hier werden die Gasteltern nicht nur auf ihre Identität, sondern auch auf ihre Bonität hin überprüft.

Selbst bei normalen Einladungen ist eine Garantieerklärung beizufügen, die bei der zuständigen Ausländerbehörde abzugeben ist.

Keine Kommentare: