Montag, 1. Dezember 2008

Diskussion über polizeiliches Führungszeugnis

Einige Ausländerbehörden im Bezirk des RP Köln machen die Visaaushändigung davon abhängig, dass die AuPair in der Botschaft ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegt. Dieses muss dann in übersetzter beglaubigter Form erfolgen und bedeutet im Regelfall für die AuPair einen gewaltigen Aufwand. Die Visaerteilung kann dadurch um mehrere Tage verzögert werden.

Ich halte es generell für sinnvoll, wenn zum Schutz der Gasteltern alles getan wird. Nur sollte es nicht sein, dass sich einzelne Ausländerbehörden zu einem Alleingang entschliessen und sich das ohnehin langwierige Visaverfahren noch weiter verzögert.

Die Botschaften sehen in ihren AuPair-Merkblättern die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses nicht vor und die VISA-Hoheit liegt nun einmal bei der Botschaft.

Ohnehin ist ein polizeiliches Führungszeugnis aus verschiedenen Ländern mit Vorsicht zu geniessen und oft das Papier nicht wert, auf dem es gedruckt wird.

Der RP Köln wird sich dieser Sache einmal annehmen.